Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) veröffentlicht am 24.April.2024 Praxishandreichung Transparenzportale

IFK veröffentlicht praxisorientierte Handreichung zur Ausgestaltung von staatlichen Transparenzportalen

Nr.20240428  | 25.04.2024  | DSMV  | datenschutz-mv.de

Über die digitalen Plattformen können Bürgerinnen und
Bürger amtliche Informationen und Daten abrufen, die durch die Verwaltung proaktiv bereitgestellt werden. Dazu sind sowohl Bund als auch Länder verpflichtet, sofern sie bereits über ein Transparenzgesetz oder eine andere entsprechende rechtliche Vorgabe verfügen. Die Transparenz im öffentlichen Bereich wirkt gegen die Entstehung von Verschwörungstheorien und Desinformation. Die zugänglichen Transparenzportale sind die ersten Anlaufstellen der Bürgerinnen und Bürger.

Die Handreichung richtet sich an die Betreiber der Portale, an
informationspflichtige Stellen sowie Nutzerinnen und Nutzer, die die Qualität einer Plattform prüfen möchten. Die IFK gibt übersichtliche Tipps und Hinweise zur Gestaltung der Plattformen, benennt Anforderungen und zeigt konkrete Umsetzungsmöglichkeiten auf. Darüber hinaus enthält der Leitfaden eine Checkliste, die die wesentlichen Kriterien zu den technischen Rahmenbedingungen, organisatorischen Festlegungen, der Barrierefreiheit und zum Verzicht auf Tracking aufführt.

Download:
https://www.datenschutz.sachsen.de/download/IFK/20240428_IFK_Praxishandreichung_Transparenzportale.pdf