Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

Fachwissen praktisch erklärt: Kommentar zum Landesdatenschutzgesetz M-V veröffentlicht

Kommentar zum Landesdatenschutzgesetz M-V Details anzeigen
Kommentar zum Landesdatenschutzgesetz M-V
Kommentar zum Landesdatenschutzgesetz M-V
Kommentar zum Landesdatenschutzgesetz M-V
Nr.20220902  | 02.09.2022  | DSMV  | datenschutz-mv.de

Mit ihrem juristischen Fachwissen haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit M-V (LfDI M-V) die Regelungen des Landesdatenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern in einem Praxiskommentar erläutert. „Der Kommentar bietet Hilfestellung bei datenschutzrechtlichen Fragen mit Bezug zum Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg Vorpommern.“, so der Landesdatenschutzbeauftragten Heinz Müller.

Gesetze werfen oft zahlreiche Rechtsfragen auf. Seit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) im Jahr 2018 und den darauf angepassten Bundes- und Landesdatenschutzgesetzen verhält es sich ebenso. Das Zusammenspiel mit den Regelungen ist nicht immer leicht zu verstehen, etliche Vorrangfragen sind umstritten. Der erste Kommentar zum Datenschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern (HK-DSG M-V) liefert die notwendige Orientierung, indem er die Bezüge zum Europarecht (DS-GVO und JI-RL) herstellt, das Verhältnis zum Bundesrecht (BDSG) klärt, eine präzise Erläuterung des Landesdatenschutzrechts bietet und die Spielräume herausarbeitet, die die DS-GVO den operativen Landesvorschriften lässt. Zusätzlich ordnet das Redaktionsteam des LfDI M-V die vorliegende erste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Landeskontext ein. „Ich möchte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meiner Dienststelle danken, dass sie so engagiert einen Kommentar zum Landesdatenschutzgesetz M-V geschrieben haben. Dies wird allen Fachstellen eine große Hilfe sein.“, so Heinz Müller abschließend.

Komplexe Problemlagen, die sich etwa durch die fortschreitende Digitalisierung stellen, werden aus erster Hand analysiert. Die hohe Expertise der Autorinnen und Autoren garantiert den Fokus auf praxisgerechte Lösungen. So ist der Kommentar das ideale Hilfsmittel für alle, die mit dem Landesdatenschutzrecht in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten: Universitäten, Kommunen, Gerichte, Anwält:innen, Unternehmen, Verbände sowie deren Datenschutz- und IT-Beauftragte. Das Werk ist beim Nomos- Verlag erschienen unter der Expertise von: Lydia Kämpfe; Constanze Oehlrich, MdL M-V; RiBayVerfGH Prof. Dr. Dirk Heckmann; Thomas Brückmann; Christian von Niessen; René Weichelt und Susanne Wolters.