Mustervertrag
zur datenschutzgerechten Vernichtung von Schriftgut mit personenbezogenen Daten

 

Zwischen............................................................................... (im Folgenden Auftraggeber genannt)

 

und........................................................................................ (im Folgenden Auftragnehmer genannt)

 

wird folgender Vertrag geschlossen:

 

§ 1
Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Entsorgung und Vernichtung von beschriebenem, bedrucktem oder auf andere Weise, insbesondere mit Daten oder Abbildungen versehenem Papier und Karton (Altakten und sonstiges Schriftgut, nachfolgend Altakten genannt).

(2) Die Bereitstellung der Altakten kann in Aktenordnern oder Aktenheftern erfolgen, frei von sonstigen Beimischungen wie Holz, Folien, biologischen Resten und dergleichen. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Grundsätze vorsätzlich oder grob fahrlässig, so macht er sich schadensersatzpflichtig.

§ 2
Rechte am Material

Der Auftragnehmer erwirbt keine Rechte an dem in seinen Besitz gelangenden Material und den darauf verzeichneten Daten, schriftlichen oder bildlichen Darstellungen. Die Einsichtnahme in das Material sowie dessen Weitergabe oder sonstige Verwendung durch den Auftragnehmer - auch in immaterieller Form - ist untersagt.

§ 3
Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer beachtet bei der Entsorgung und Vernichtung des Schriftgutes die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Er unterwirft sich den Bestimmungen der §§ 30 und 31 des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) vom 28. März 2002 (GVOBl. M-V, Seite 154) in der jeweils geltenden Fassung, sofern das Landesdatenschutzgesetz gemäß §§ 2, 4 Abs. 3 DSG M-V auf ihn keine Anwendung findet. Der Auftraggeber hat in diesem Fall gemäß § 4 Abs. 3 DSG M-V den Landesbeauftragten für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern über die Beauftragung zu informieren.

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Vorschriften des DSG M-V, insbesondere die §§ 6, 42 DSG M-V, einzuhalten.

(3) Der Auftragnehmer verpflichtet seine bei der Entsorgung und Vernichtung von Schriftgut eingesetzten Mitarbeiter schriftlich auf das Datengeheimnis gemäß § 6 DSG M-V und kontrolliert die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Darüber hinaus sind alle Mitarbeiter des Auftragnehmers auf die Einhaltung der Bestimmungen des Strafgesetzbuches (§§ 203, 204 StGB) hinzuweisen und entsprechend zu belehren. Dies ist schriftlich nachzuweisen.

§ 4
Entsorgungsart

(1) Der Auftragnehmer holt das Schriftgut mit einem Spezialfahrzeug bzw. Spezialcontainer innerhalb von ... Stunden nach Anforderung / spätestens am zweiten Arbeitstag nach Anforderung des Auftraggebers ab. Der Auftragnehmer garantiert, dass das zu vernichtende Material während des Transportes nicht verloren geht.

(2) Der Auftragnehmer haftet ab dem Zeitpunkt der Übernahme für das zu vernichtende Material. Er stellt durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sicher, dass zwischen Übernahme und Abschluss der Vernichtung unberechtigte Dritte keinen Zugang zu dem Material haben.

(3) Für jeden Entsorgungsauftrag füllt der Auftragnehmer einen Leistungsschein in dreifacher Ausfertigung aus. Ein Exemplar des Leistungsscheines verbleibt beim Auftraggeber, zwei Ausfertigungen begleiten das Material. Nach Vernichtung des Materials trägt der Auftragnehmer in die beiden das Material begleitenden Exemplare folgende Angaben ein:

- genaue Menge des entsorgten Schriftgutes,
- Datum der Vernichtung des gesamten Materials,
- besondere Vorkommnisse, Störungen des Betriebes, Benachrichtigung des Auftraggebers darüber usw.,
- Unterschrift eines befugten Mitarbeiters des Auftragnehmers.

Ein Exemplar erhält der Auftraggeber zusammen mit einem Zertifikat über die Vernichtung sowie der Rechnung über die erbrachte Leistung. Das zweite Exemplar bleibt beim Auftragnehmer.

(4) Es liegt im Ermessen des Auftraggebers, jeden Entsorgungsfall zusätzlich zu den unter Absatz 3 genannten Nachweisen zu dokumentieren. Der Auftraggeber kann ein Protokoll mit nachstehenden Angaben erstellen:

- Auftraggeber,
- Datum und Ort der Übergabe des Materials,
- Unterschrift eines befugten Mitarbeiters des Auftraggebers
- Ansprechpartner beim Auftraggeber und beim Auftragnehmer für Meldungen besonderer Vorkommnisse.

(5) Die Entsorgungslogistik (Bereitstellung von verschließbaren Behältern bzw. Containern auf Mietbasis) wird zwischen den Vertragspartnern auf Grundlage der Anlage 1 zu diesem Vertrag schriftlich vereinbart. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass das Schriftgut während des Transportes nicht mit dem Schriftgut anderer Auftraggeber vermischt wird.

(6) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass bei gemeinschaftlicher Vernichtung von Schriftgut mehrerer Auftraggeber die jeweils anderen Auftraggeber keine Kenntnis der in dem Schriftgut gespeicherten Daten erhalten, und dass die Vertraulichkeit der Daten durch die Ausübung der Kontroll- oder Eigentumsrechte anderer Auftraggeber nicht beeinträchtigt wird.

(7) Die Beladung des Spezialfahrzeuges bzw. Spezialcontainers erfolgt durch den Auftraggeber oder unter Aufsicht des Auftraggebers durch Arbeitskräfte des Auftragnehmers auf Grundlage einer zusätzlichen Berechnung dieser Leistung.

(8) Im Falle außergewöhnlicher innerbetrieblicher Vorkommnisse (z. B. Unfälle, Krankheiten) ist der Auftragnehmer berechtigt, einen bereits bestätigten Termin der Auftragserfüllung in Absprache mit dem Auftraggeber zu verschieben.

(9) Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, ohne vorherige Absprache mit dem Auftraggeber, ein anderes Unternehmen mit dem Abtransport der Behälter/Container zu beauftragen.

(10) Der Auftragnehmer ist berechtigt / nicht berechtigt, Unteraufträge zur Vernichtung des Schriftgutes zu erteilen. Im Falle der Berechtigung hat der Auftragnehmer den Sub-Auftragnehmer zur Einhaltung dieser Regelungen und der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraglich zu verpflichten. Der Auftragnehmer kontrolliert die Einhaltung dieser Pflichten bei dem Sub-Unternehmer.

§ 5
Art und Umfang der Leistung

(1) Soweit der Auftraggeber zu vernichtendes Material selbst zerkleinert, wird dieses durch den Auftragnehmer transportiert, zu Großballen gepresst und dem Recycling-Verfahren zugeführt.

(2) Das übrige, vom Auftraggeber nicht selbst zerkleinerte Schriftgut wird durch den Auftragnehmer zerkleinert sowie über einen Magnetabscheider und über eine Fördereinrichtung in ein Bunkerband transportiert, so dass eine sehr hohe Vermischung des zerkleinerten Materials erreicht wird und eine Reproduktion ausgeschlossen ist (Korngröße ca. 10 mm x 30 mm). Anschließend wird das Material in einer Hochleistungspresse unter hohem Druck zu Ballen verdichtet. Auch bei diesem Prozess wird das Material noch einmal vermischt (Aktenvernichtung nach DIN 32757).

(3) Die Anlieferung/Abholung der Altakten ist zwischen den Vertragspartnern terminlich abzustimmen. Das zu entsorgende Material ist am selben Tag zu vernichten.

(4) Die Vernichtung erfolgt an folgendem Ort: ........................................................................

(5) Der Auftraggeber hat das Recht, Transport und Vernichtung des Materials durch einen eigenen Mitarbeiter begleitend oder nachträglich kontrollieren zu lassen.

(6) Der Auftragnehmer gestattet dem Mitarbeiter des Auftraggebers sowie dem Landesdatenschutzbeauftragten von Mecklenburg-Vorpommern bzw. dessen Mitarbeitern das Betreten des Betriebsgeländes und das Besichtigen der Räume und Anlagen, die im Rahmen der Erfüllung des Vertrages genutzt werden.

Als Ansprechpartner des Auftragnehmers wird benannt: ..........................................................

Als Ansprechpartner des Auftraggebers wird benannt:..............................................................

§ 6
Entgelte

Für die Entsorgung hat der Auftraggeber folgendes Entgelt an den Auftragnehmer zu entrichten:

Akten in bereits durch den Auftraggeber zerkleinerter Form:..........................................Euro

Akten zur Zerkleinerung durch den Auftragnehmer:........................................................Euro

Transportkosten für die Entsorgung loser bzw. gebündelter Ware:..................................Euro

Transportkosten für die Entsorgung mit einem Spezialcontainer:......................................Euro

(2) Alle Entsorgungs- und Transportkosten verstehen sich zuzüglich der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer.

(3) Die Entgelte basieren auf der derzeitigen Marktlage für Wertstoffe, den derzeitigen Deponiekosten, dem Index für Investitionskosten, dem Güternahverkehrstarif, den Tarifvereinbarungen, den Kosten für die Aufbereitung von Wertstoffen, den Transportkosten, dem Index für Mineralölerzeugnisse und dem Index für Straßenfahrzeuge.

(4) Ändern sich Kostenbestandteile, so sind die daraus resultierenden Entgelte neu zu kalkulieren und neu zu vereinbaren. Die Änderung des Vertrages tritt einen Monat nach der Vereinbarung in Kraft.

§ 7
Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Transport und Vernichtung des Materials nach diesem Vertrag sowie den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Der Auftragnehmer hält den Auftraggeber insbesondere von solchen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftraggeber erhoben werden und die durch nicht vertragsgemäße Behandlung des Materials nach Übernahme durch den Auftragnehmer begründet sind.

(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für den Fall, dass der Auftraggeber ihm irrtümlich falsches Material zur Vernichtung übergeben hat.

(4) Die Vernichtung der Daten geschieht in einem gesondert gesicherten Betriebsbereich.

(5) Bei Verdacht auf Verletzungen des Datenschutzes und bei anderen Unregelmäßigkeiten (z. B. Transportunfällen) wird der Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.

§ 8
Vertragsdauer

(1) Der Vertrag beginnt am: ..................................................

(2) Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer geschlossen und kann jederzeit, jedoch erstmals zum Ablauf des ersten Kalenderjahres, mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

(3) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die sich aus §§ 4 und 5 ergebenden Pflichten des Auftragnehmers, insbesondere für den Fall einer Zuwiderhandlung gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, steht dem Auftraggeber das Recht der fristlosen Kündigung zu.

§ 9
Schlussbestimmungen

(1) Jede Änderung und Ergänzung dieses Vertrages hat schriftlich zu erfolgen. Mündliche Absprachen haben keine rechtsverbindliche Gültigkeit.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unvollständig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Im Falle einer unvollständigen Regelung soll die Lücke durch Auslegung des im übrigen Vertragstext niedergelegten Parteiwillens derart geschlossen werden, wie dies dem wirtschaftlichen Ziel des Vertrages am ehesten entspricht.

(3) Gerichtsstand ist: ......................................................

 

 

Datum und Unterschrift Auftraggeber Datum und Unterschrift Auftragnehmer

 

 

Anlage gemäß § 4 Absatz 5

Vereinbarung über zu mietende Behälter/Container

Monatliche Mietkosten pro Stück:

....... Stück Absetzcontainer, 10 m³, geschlossen mit Deckel

....... Stück Absetzcontainer, 10 m³, geschlossen mit Türen

....... Stück Umleerbehälter, 1,1 m³

....... Stück Kunststofftonnen, 240 Liter Inhalt

Alle Behälter/Container sind verschließbar und vor dem Zugriff Unbefugter geschützt.