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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz
Mecklenburg-Vorpommern
Datenschutz und
Telefax
Orientierungshilfe
Stand: 2003
I. Konventionelle Telefaxgeräte
Telefaxgeräte sind einfach zu bedienende Geräte, mit denen
Informationen - auch personenbezogene Daten - schnell übertragen werden
können. Nicht allen Nutzern sind jedoch die technischen Funktionsmerkmale
dieser Geräte sowie deren Gefährdungspotentiale und
Missbrauchsmöglichkeiten bekannt.
Bei einer Übertragung von Informationen per Telefax ist vor allem
die Vertraulichkeit der Daten gefährdet:
- Die Informationen werden in der Regel "offen", das heißt
unverschlüsselt, übertragen, und der Empfänger erhält sie -
vergleichbar mit einer Postkarte - in unverschlossener Form.
- Der Telefaxverkehr ist wie ein Telefongespräch abhörbar,
da die Daten über öffentliche Telefonleitungen übertragen
werden.
- Adressierungsfehler und Falschübertragungen sind
wahrscheinlicher, da die Adressierung durch eine Zahlenfolge (Telefaxnummer)
und nicht durch eine mehrgliedrige Anschrift erfolgt.
- Bei Telefaxgeräten neueren Typs ermöglicht die Funktion
Fernwartung unter Umständen einen unerlaubten Zugriff auf die im
Gerät gespeicherten Daten (z. B. Lesen der Seitenspeicher sowie Lesen und
Beschreiben der Rufnummer- und Parameterspeicher), ohne dass der Besitzer
diesen Zugriff wahrnimmt.
Diese Gefahren können Anbieter der Telekommunikationsnetze und
-dienste nicht abwehren. Deshalb ist insbesondere die absendende Stelle
für die ordnungsgemäße Übertragung und die richtige
Einstellung der technischen Parameter am Telefaxgerät
verantwortlich. Öffentliche Stellen haben gemäß §
21 Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V) entsprechende
technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um eine angemessene
Datensicherheit zu gewährleisten.
Um den datenschutzgerechten Umgang mit Telefaxgeräten weitgehend
zu sichern, sollten folgende Empfehlungen umgesetzt werden:
- Was am Telefon aus Gründen der Geheimhaltung nicht gesagt wird,
darf auch nicht ohne Sicherheitsvorkehrungen (z. B.
Verschlüsselungsgeräte) gefaxt werden.
- Sensible personenbezogene Daten - insbesondere solche, die einem
besonderen Amts- oder Berufsgeheimnis unterliegen (Sozial-, Steuer-, Personal-
und medizinische Daten) - sollten nur ausnahmsweise und unter Einhaltung
zusätzlicher Sicherheitsvorkehrungen per Telefax übertragen werden.
Zuvor ist mit dem Empfänger die aktuelle Faxnummer zu vergleichen und der
Sendezeitpunkt abzustimmen. So können Fehlleitungen durch veraltete
Anschlussnummern oder aktivierte Anrufum- bzw. -weiterleitungen vermieden
werden und Unbefugte keinen Einblick nehmen.
- Öffentliche Stellen sollten Nutzungsbedingungen für
Telefaxgeräte in die allgemeingültigen Dienstanweisungen zum
Datenschutz aufnehmen. Nur eingewiesenes Personal darf die Geräte
bedienen.
- Das Telefaxgerät ist so aufzustellen, dass Unbefugte keine
Kenntnis vom Inhalt ein- oder ausgehender Informationen erhalten können.
- Sicherheitsmaßnahmen, die das Gerät selbst bietet,
sollten genutzt werden, zum Beispiel Anzeige der störungsfreien
Übertragung, gesicherte Zwischenspeicherung oder Abruf nur nach Passwort.
Die Fernwartungsfunktion sollte nur für erforderliche Wartungsarbeiten
freigegeben werden. Nach Abschluss der Wartungsarbeiten sind die eingestellten
Parameter und Speicherinhalte zu kontrollieren.
- Die vom Empfängergerät vor dem eigentlichen Sendevorgang
abgegebene Kennung ist sofort zu prüfen, damit bei Wählfehlern die
Übertragung unverzüglich abgebrochen werden kann.
- Bei Telefaxgeräten, die an Nebenstellen angeschlossen sind, ist
das Risiko einer Fehladressierung besonders groß, da vor der Nummer des
Teilnehmers zusätzlich Zeichen zur Steuerung der Anlage eingegeben werden
müssen. Beim Umgang mit derartigen Geräten ist deshalb besondere
Sorgfalt geboten.
- Die Dokumentationspflichten sind einzuhalten (z. B. Vorblatt oder
entsprechend aussagekräftige Aufkleber verwenden, Zahl der Seiten angeben,
Protokolle aufbewahren). Sende- und Empfangsprotokolle sind vertraulich
abzulegen, da sie dem Fernmeldegeheimnis unterliegen.
- Bevor Telefaxgeräte verkauft, weitergegeben oder entsorgt
werden, sind alle im Gerät gespeicherten Daten wie Textinhalte,
Verbindungsdaten oder Kurzwahlziele zu löschen.
- Die am Telefaxgerät eingestellten technischen Parameter und
Speicherinhalte sind regelmäßig zu prüfen, damit beispielsweise
Manipulationsversuche frühzeitig erkannt und verhindert werden
können.
II. Telefax und Bürokommunikationslösungen
Rechner mit Standard- oder Bürokommunikationssoftware können
um Hard- und Softwarekomponenten erweitert werden, mit deren Hilfe Telefaxe
gesendet und empfangen werden können (integrierte Telefaxlösungen).
Lösungen für den Faxbetrieb werden sowohl für Einplatzrechner
als auch für Rechnernetze angeboten.
Allerdings birgt der Betrieb integrierter Telefaxlösungen
(Installation, Bedienung und Wartung) gegenüber dem konventionellen
Telefaxgerät zusätzliche Gefahren in sich, da beispielsweise
die verwendeten Faxmodems bzw. -karten oft nicht nur für Telefaxsendung
und -empfang geeignet sind, sondern auch andere Formen der
Datenübertragung und des Zugriffes ermöglichen.
Über die bereits genannten Maßnahmen hinaus sollten daher
beim Umgang mit integrierten Telefaxlösungen die folgenden Hinweise
berücksichtigt werden:
- Das Rechnersystem ist sorgfältig zu konfigurieren und zu
sichern. Die IT?Sicherheit des Rechners bzw. des Netzes ist Voraussetzung
für einen datenschutzgerechten Betrieb der Faxlösung. Dazu
gehört unter anderem, dass kein Unbefugter Zugang oder Zugriff zu den
Rechnern und Netzwerken hat.
- Der Empfänger ist korrekt anzugeben. Gute Dienste leisten hier
durch die Faxsoftware bereitgestellte Hilfsmittel wie Faxanschlusslisten, in
denen Empfänger und Verteiler mit aussagekräftigen Bezeichnungen
versehen werden können.
- Die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten integrierter
Faxlösungen erfordern die regelmäßige und besonders
sorgfältige Überprüfung der in der Faxsoftware gespeicherten
technischen Parameter, Anschlusslisten und Protokolle.
- Kryptographische Verfahren können bei integrierten
Faxlösungen unkompliziert und kostengünstig eingesetzt werden, sofern
die Produkte auf beiden Seiten kompatibel sind. Deshalb sollten
personenbezogene Daten vor der Übertragung möglichst
verschlüsselt und digital signiert werden, um das Abhören zu
verhindern und um den Absender sicher ermitteln sowie Manipulationen erkennen
zu können.
- Schon bei der Beschaffung integrierter Telefaxlösungen ist
darauf zu achten, dass ausreichende Konfigurationsmöglichkeiten vorhanden
sind, um die notwendige Anpassung an die datenschutzrechtlichen Erfordernisse
des Nutzers zu gewährleisten.