Empfehlungen zur Passwortgestaltung
und zum
Sicherheitsmanagement
Orientierungshilfe
Stand: 2003
Passwortgestaltung und Passwortgebrauch
- Das Passwort darf nicht leicht zu erraten sein, wie Namen,
Kfz-Kennzeichen, Geburtsdaten.
- Innerhalb des Passwortes sollte mindestens ein Zeichen verwendet
werden, das kein Buchstabe ist (Sonderzeichen oder Zahl).
- Das Passwort sollte mindestens acht Zeichen lang sein. Es muss
getestet werden, wie viele Stellen des Passwortes der Rechner
überprüft.
- Voreingestellte Passwörter (z. B. des Herstellers bei
Auslieferung von Systemen) sind durch individuelle Passwörter zu ersetzen.
- Für besonders wichtige Funktionen (evtl. Systemverwalter)
sollten geteilte Passworte verwendet werden, die von zwei Personen einzugeben
sind ("Vier-Augen-Prinzip").
- Passwörter dürfen nicht auf programmierbaren
Funktionstasten gespeichert werden.
- Das Passwort darf nur dem Benutzer bekannt sein und ist geheim zu
halten.
- Das Passwort sollte regelmäßig gewechselt werden, zum
Beispiel alle 90 Tage.
- Das Passwort ist unverzüglich zu wechseln, wenn es
unautorisierten Personen bekannt geworden ist.
- Alte Passwörter sollten nach einem Passwortwechsel nicht mehr
verwendet werden.
- Die Eingabe des Passwortes sollte unbeobachtet stattfinden.
- Passwörter sollten nur dann schriftlich fixiert werden, wenn
für den Vertretungsfall (z. B. bei Urlaub oder Krankheit) keine
technischen Maßnahmen wie Stellvertreter-Konten eingesetzt werden
können. In diesem Falle sind die Passwörter in einem verschlossenen
Umschlag sicher aufzubewahren.
Falls IT-technisch möglich, sollten folgende Randbedingungen
eingehalten werden:
- Trivialpasswörter (BBBBBB, 123456) sollten vermieden werden.
- Jeder Benutzer muss sein Passwort jederzeit ändern können.
- Insbesondere für die Erstanmeldung neuer Benutzer sollten
Einmalpasswörter vergeben werden, also Passwörter, die nach
einmaligem Gebrauch gewechselt werden müssen. In Netzen, in denen
Passwörter unverschlüsselt übertragen werden, empfiehlt es sich,
Einmalpasswörter dauerhaft zu verwenden.
- Nach dreimaliger fehlerhafter Passworteingabe sollte eine Sperrung
erfolgen, die nur der Systemadministrator aufheben kann.
- Bei der Authentisierung in vernetzten Systemen sollten
Passwörter nur verschlüsselt übertragen werden. ¢ Bei der
Eingabe sollte das Passwort nicht auf dem Bildschirm angezeigt werden.
- Die Passwörter sollten im System zugriffssicher gespeichert
werden, zum Beispiel mittels Einwegverschlüsselung.
- Der Passwortwechsel sollte vom System regelmäßig initiiert
werden.
- Die Wiederholung alter Passwörter beim Passwortwechsel sollte
vom IT-System verhindert werden (Passwort-Historie).
Bei IT-Systemen, an denen sich die Nutzer mit Benutzernamen und
Passwort anmelden, sind darüber hinaus folgende Maßnahmen zu
empfehlen:
- Nach längerer Nichtbenutzung (z. B. nach fünf bis
fünfzehn Minuten) sollte automatisch eine Bildschirmsperre aktiviert
werden. Der Benutzer sollte die Sperre auch manuell starten können. Sie
darf nur nach Eingabe eines Passwortes (oder nach anderweitiger
Authentifikation) wieder aufgehoben werden.
- Bei längerer Abwesenheit sollte sich der Benutzer abmelden.
- Der Zeitpunkt des letzten erfolgreichen Anmeldens sollte dem Benutzer
beim Login angezeigt werden.
- Erfolglose Login-Versuche sollten dem Benutzer ebenfalls beim Login
angezeigt werden. Sie sollten protokolliert werden.
- Außerhalb der Arbeitszeit sollte das IT-System keine
Anmeldungen von Benutzern annehmen.
- Falls Mitarbeiter nur an einem bestimmten Arbeitsplatz arbeiten,
sollten sie sich auch nur dort anmelden können.
- Benutzer sollten sich nicht mehrfach anmelden können.
- Benutzerkennungen sollten nur für den Zeitraum eingerichtet
werden, in dem sie tatsächlich benötigt werden. Nicht genutzte
Kennungen sind zu löschen oder zu deaktivieren.
Nach: BSI: IT-Grundschutzhandbuch; BSI, Bonn, 2002; Abschnitte M2.11,
M4.2, M4.7, M4.15, M4.16