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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern
Datenschutz und Telefax
Häufig werden Informationen - auch personenbezogene Daten -
schnell per Telefax übersandt. Nicht allen Nutzern sind jedoch die
technischen Funktionsmerkmale der Telefaxgeräte sowie deren
Gefährdungspotentiale und Missbrauchsmöglichkeiten bekannt.
Welche Gefahren gibt es?
Bei einer Übertragung von Informationen per Telefax ist vor
allem die Vertraulichkeit der Daten gefährdet. Es ist zu bedenken, dass
- Informationen in der Regel "offen", das heißt
unverschlüsselt übertragen werden,
- der Telefaxverkehr wie ein Telefongespräch abhörbar
ist,
- durch die verwendete Zahlenfolge (Telefaxnummer)
Adressierungsfehler und Falschübertragungen wahrscheinlicher sind als beim
Verwenden einer mehrgliedrigen Anschrift und
- die Funktion Fernwartung bei neueren Geräten unter
Umständen den unerlaubten Zugriff auf die im Telefaxgerät
gespeicherten Daten ermöglicht, ohne dass der Besitzer dies wahrnimmt.
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Wer ist für die ordnungsgemäße
Übertragung verantwortlich?
Für die ordnungsgemäße Übertragung und die
richtige Einstellung der technischen Parameter am Telefaxgerät ist
insbesondere die absendende Stelle verantwortlich. Öffentliche Stellen
haben gemäß § 21 Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern
(DSG M-V) entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen zu
treffen, um eine angemessene Datensicherheit zu gewährleisten.
Wie lässt sich die Vertraulichkeit der Daten bei der
Übertragung sichern?
Anbieter der Telekommunikationsnetze und -dienste können die zuvor
genannten Gefahren nicht abwehren. Der datenschutzgerechte Umgang mit
Telefaxgeräten ist jedoch weitgehend gesichert, wenn folgende Hinweise
beachtet werden:
- Informationen, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht am
Telefon weitergegeben werden, sind nur mit Sicherheitsvorkehrungen zu
übertragen (z. B. Einsatz von Verschlüsselungsgeräten).
- Sensible personenbezogene Daten - insbesondere solche, die einem
besonderen Amts- oder Berufsgeheimnis unterliegen wie Sozial-, Steuer-,
Personal- und medizinische Daten - sollten nur ausnahmsweise und mit
Sicherheitsvorkehrungen gesendet werden. Zuvor ist mit dem Empfänger die
aktuelle Faxnummer zu vergleichen und der Sendezeitpunkt abzustimmen.
- Öffentliche Stellen sollten Nutzungsbedingungen für
Telefaxgeräte in die allgemein gültigen Dienstanweisungen zum
Datenschutz aufnehmen. Nur eingewiesenes Personal darf die Geräte
bedienen.
- Telefaxgeräte sind so aufzustellen, dass Unbefugte keine
Kenntnis vom Inhalt ein- oder ausgehender Informationen erhalten können.
- Sicherheitsmaßnahmen, die das Gerät selbst bietet, sollten
genutzt werden, zum Beispiel Anzeige der störungsfreien Übertragung,
gesicherte Zwischenspeicherung, Abruf nur nach Passwort, Aktivierung der
Fernwartungsfunktion nur bei Bedarf.
- Die vom Empfängergerät vor dem eigentlichen Sendevorgang
abgegebene Kennung ist sofort zu prüfen, damit bei Wählfehlern die
Übertragung unverzüglich abgebrochen werden kann.
- Besondere Sorgfalt ist bei Telefaxgeräten geboten, die an
Nebenstellen angeschlossen sind. Hier ist das Risiko einer Fehladressierung
besonders groß, da vor der Nummer des Teilnehmers zusätzlich Zeichen
zur Steuerung der Anlage eingegeben werden müssen.
- Dokumentationspflichten sind einzuhalten sowie Sende- und
Empfangsprotokolle vertraulich abzulegen.
- Bevor Telefaxgeräte weitergegeben, verkauft oder entsorgt
werden, sind alle im Gerät gespeicherten Daten zu löschen.
- Am Telefaxgerät eingestellte technische Parameter und
Speicherinhalte sind regelmäßig zu prüfen, damit beispielsweise
Manipulationsversuche frühzeitig erkannt und verhindert werden
können.
Zusätzliche Gefahren bei integrierten
Telefaxlösungen
Telefaxe können auch über den PC gesendet und empfangen
werden, wenn der Rechner mit entsprechender Hard- und Software ausgestattet
ist. Allerdings birgt der Betrieb (Installation, Bedienung und Wartung) solcher
integrierter Telefaxlösungen gegenüber dem konventionellen
Telefaxgerät zusätzliche Gefahren in sich, da beispielsweise die
verwendeten Faxmodems bzw. -karten oft nicht nur für Telefaxsendung und
-empfang geeignet sind, sondern auch andere Formen der Datenübertragung
und des Zugriffes ermöglichen.
Über die bereits genannten Maßnahmen hinaus sollten deshalb
beim Umgang mit integrierten Telefaxlösungen folgende Aspekte
berücksichtigt werden:
- Das Rechnersystem ist sorgfältig zu konfigurieren und vor
unbefugtem Zugriff zu sichern.
- Der Empfänger ist korrekt anzugeben. Gute Dienste leisten hier
durch die Faxsoftware bereitgestellte Hilfsmittel wie Faxanschlusslisten, in
denen Empfänger und Verteiler mit aussagekräftigen Bezeichnungen
versehen werden können.
- Die in der Faxsoftware gespeicherten technischen Parameter,
Anschlusslisten und Protokolle sind regelmäßig und sorgfältig
zu überprüfen.
- Personenbezogene Daten sollten vor der Übertragung
verschlüsselt und digital signiert werden, um das Abhören zu
verhindern und den Absender sicher ermitteln sowie Manipulationen erkennen zu
können.
- Schon bei der Beschaffung integrierter Telefaxlösungen ist
darauf zu achten, dass ausreichende Konfigurationsmöglichkeiten vorhanden
sind, um die notwendige Anpassung an die datenschutzrechtlichen Erfordernisse
des Nutzers zu gewährleisten.
Karsten Neumann
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern
Schloß Schwerin
19053 Schwerin
Tel: (0385) 59494-0
Fax: (0385) 59494-58
E-Mail:
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Internet: www.datenschutz-mv.de
Zeichnung: Barbara Henniger