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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern

Datenschutz und Telefax

Häufig werden Informationen - auch personenbezogene Daten - schnell per Telefax übersandt. Nicht allen Nutzern sind jedoch die technischen Funktionsmerkmale der Telefaxgeräte sowie deren Gefährdungspotentiale und Missbrauchsmöglichkeiten bekannt.

  Welche Gefahren gibt es?

Bei einer Übertragung von Informationen per Telefax ist vor allem die Vertraulichkeit der Daten gefährdet. Es ist zu bedenken, dass

  • Informationen in der Regel "offen", das heißt unverschlüsselt übertragen werden,
     
  • der Telefaxverkehr wie ein Telefongespräch abhörbar ist,
     
  • durch die verwendete Zahlenfolge (Telefaxnummer) Adressierungsfehler und Falschübertragungen wahrscheinlicher sind als beim Verwenden einer mehrgliedrigen Anschrift und
     
  • die Funktion Fernwartung bei neueren Geräten unter Umständen den unerlaubten Zugriff auf die im Telefaxgerät gespeicherten Daten ermöglicht, ohne dass der Besitzer dies wahrnimmt.
Telefax

  Wer ist für die ordnungsgemäße Übertragung verantwortlich?

Für die ordnungsgemäße Übertragung und die richtige Einstellung der technischen Parameter am Telefaxgerät ist insbesondere die absendende Stelle verantwortlich. Öffentliche Stellen haben gemäß § 21 Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V) entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um eine angemessene Datensicherheit zu gewährleisten.

  Wie lässt sich die Vertraulichkeit der Daten bei der Übertragung sichern?

Anbieter der Telekommunikationsnetze und -dienste können die zuvor genannten Gefahren nicht abwehren. Der datenschutzgerechte Umgang mit Telefaxgeräten ist jedoch weitgehend gesichert, wenn folgende Hinweise beachtet werden:

  Zusätzliche Gefahren bei integrierten Telefaxlösungen

Telefaxe können auch über den PC gesendet und empfangen werden, wenn der Rechner mit entsprechender Hard- und Software ausgestattet ist. Allerdings birgt der Betrieb (Installation, Bedienung und Wartung) solcher integrierter Telefaxlösungen gegenüber dem konventionellen Telefaxgerät zusätzliche Gefahren in sich, da beispielsweise die verwendeten Faxmodems bzw. -karten oft nicht nur für Telefaxsendung und -empfang geeignet sind, sondern auch andere Formen der Datenübertragung und des Zugriffes ermöglichen.

Über die bereits genannten Maßnahmen hinaus sollten deshalb beim Umgang mit integrierten Telefaxlösungen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

 

Karsten Neumann
 

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern
Schloß Schwerin
19053 Schwerin

Tel: (0385) 59494-0
Fax: (0385) 59494-58
E-Mail:   datenschutz@mvnet.de
Internet: www.datenschutz-mv.de

Zeichnung: Barbara Henniger